Kennartenschulungen der ÖSSV für Agrarförderung ÖR5/GN5 in 2024

Im Rahmen der aktuellen Agrarförderung wird das Vorkommen spezifischer Pflanzenarten, sogenannter „Kennarten“ auf dem Dauergrünland honoriert. Der Nachweis von mindestens vier der 32 Kennarten(-gruppen) der niedersächsischen Kennartenliste ermöglicht die Teilnahme am einjährigen Förderprogramm der 1. Säule, der Öko-Regelung 5 (ÖR5). Im Gegensatz zur vorherigen Förderperiode besteht eine Nachweispflicht für die Kennarten.

Auf besonders artenreichen, weil lange schon extensiv bewirtschafteten Flächen, kann zudem am 5-jährigen AUKM-Programm (bzw. bei Neubeantragung nur noch 4-jährig) mit mindestens 6 bzw. 8 Kennarten (GN56, GN58) teilgenommen werden.

 

Eine Schulung zur Bestimmung der Kennarten (Artenkenntnis, Zeitpunkt der Bestimmung, Aufzeichnungen) sowie zum Erhalt dieser Flächen wird an folgenden Terminen durch die AUKM-Beraterinnen Vera Kühlmann und Erika Voss der Ökologischen Station angeboten:

Mo, 29. April 2024 16:00 -18:00 Uhr: FFH-Gebiet 128 bei Ellensen

Treffpunkt: zw. Ellensen und Markoldendorf (51.808087, 9.748384). Dieser Termin findet in Zusammenarbeit mit der Landberatung Northeim statt. Bei der Landberatung Northeim ist ebenso eine Anmeldung (bornecke@landberatung.de) möglich.

Freitag, 03. Mai 2024 14:30-16:30 Uhr: NSG HA 149 Hellental

Treffpunkt: wird nach Anmeldung bekannt gegeben.

Mittwoch, 08. Mai 2024 15:30 – 17:30 Uhr: NSG HA 213 Ithwiesen

Treffpunkt: wird nach Anmeldung bekannt gegeben.

Weitere Gruppentermine sind noch in Planung, z.B. im Espolde-Tal bei Hevensen, und werden hier zeitnah veröffentlicht.

Für die Teilnahme an einer Veranstaltung bitten wir Sie, sich per Mail an naturschutz@naturpark-solling-vogler.de oder telefonisch unter 05531-948 75 40 bei uns anzumelden.